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INTELLECTUAL PROPERTY
GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
PROPRIÉTÉ INTELLECTUELLE

Patentanwalt München: Dr. Ernst-Peter Heilein - kompetente Betreuung auf allen Gebieten des geistigen Eigentums

SOFTWARESCHUTZ

Die Überschrift lässt zunächst vermuten, es gäbe eine Rechtsmaterie, die sich ausschließlich mit dem Schutz von Software befasst. Dies ist jedoch nicht so. Vielmehr ist der Softwareschutz dem vorhandenen Rechtssystem zuzuordnen und diesbezügliche Rechtsprobleme mit den vorhandenen allgemeinen Rechtsnormen, insbesondere denen von Patent-, Urheber- und/oder Wettbewerbsrecht zu lösen. Darüber hinaus kann für ein Softwareprogramm Werktitelschutz in Frage kommen. Weil die einschlägige Rechtsprechung wie die Softwaretechnik selbst einem raschen Wandel unterliegen, sind geeignete Rechtsmittel letztlich stets anhand des konkreten Einzelfalls auszuwählen.