UNTERNEHMENSKENNZEICHEN
Unternehmenskennzeichen werden, wie Werktitel, zu den sog. geschäftlichen Bezeichnungen gezählt. Sie lassen sich jeweils in solche mit Namensfunktion (z.B. aussprechbare Buchstabenkombinationen) und solche ohne Namensfunktion (z.B. Farben) einteilen. Während erste regelmäßig von Haus aus Unter-scheidungskraft aufweisen, werden letztere nur geschützt, wenn sie sich im Verkehr als Kennzeichen eines Geschäftsbetriebs durchgesetzt haben. Ansonsten läuft der Schutz von Unternehmenskennzeichen weitgehend mit dem von Marken parallel.