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INTELLECTUAL PROPERTY
GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
PROPRIÉTÉ INTELLECTUELLE

Patentanwalt München: Dr. Ernst-Peter Heilein - kompetente Betreuung auf allen Gebieten des geistigen Eigentums

SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN

Wenn ein Dritter den Gegenstand eines Schutzrechts benutzt, ohne dazu vom Schutzrechtsinhaber legitimiert worden zu sein, liegt eine Schutzrechtsverletzung vor, die insbesondere ein Verbotsrecht, Schadensersatzansprüche oder Entschädigungsansprüche auslösen kann.
Obwohl die Folgen einer Schutzrechtsverletzung und die Vorgehensweise bei der Verfolgung der Interessen des Schutzrechtsinhabers bei den gewerblichen Schutzrechten (Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Geschmacksmustern) und beim Urheberrechtsgesetz weitgehend gleich sind, können die denkbaren Verletzungskonstellation so verschieden wie das Leben selbst sein, weshalb hier die Angabe pauschalisierter Angriffs- oder Verteidigungsstrategien losgelöst von Einzelheiten des konkreten Verletzungsfalls wenig hilfreich erscheint.