Lizenz- und Know-how-Verträge
Lizenzverträge sind Verträge eigener Art. Sie regeln die Einräumung von Nutzungsrechten an Schutzrechten und/oder Know-how. Sie können in weitem Umfang gestaltet werden, eine Grenze bildet nur das Kartellrecht.
Lizenzverträge sind Verträge eigener Art. Sie regeln die Einräumung von Nutzungsrechten an Schutzrechten und/oder Know-how. Sie können in weitem Umfang gestaltet werden, eine Grenze bildet nur das Kartellrecht.