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INTELLECTUAL PROPERTY
GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
PROPRIÉTÉ INTELLECTUELLE

Patentanwalt München: Dr. Ernst-Peter Heilein - kompetente Betreuung auf allen Gebieten des geistigen Eigentums

ABGRENZUNGSVEREINBARUNGEN

Zur Abwehr eines Widerspruchs gegen eine jüngere Marken(-Anmeldung) aufgrund älterer Drittrechte bietet sich der Abschluss einer Vereinbarung zur markenrechtlichen Abgrenzung an, welche gewöhnlich die Beschränkung des Waren- & Dienstleistungsverzeichnisses der jüngeren Marke beispielsweise in Gestalt eines sog. Disclaimers regelt. Derartige Abgrenzungsvereinbarungen dürfen nicht mit Verträgen verwechselt werden, welche die Lizenzvergabe an einem Markenzeichen regeln.